Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der PflegeHelfer24 GmbH für die Bereitstellung der Software „Aldor" (Software as a Service)
gegenüber Unternehmern – Version 1.1, Stand 24. Juni 2026.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der PflegeHelfer24 GmbH („Anbieter") und ihren
Kunden („Kunde") über die Bereitstellung der Anwendung „Aldor" als Software as a Service.
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Unternehmer in diesem
Sinne sind natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die bei
Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln;
hierzu zählen insbesondere Einzelunternehmer, Freiberufler, Gesellschaften bürgerlichen Rechts
(GbR), OHG, KG, UG (haftungsbeschränkt) und GmbH. Mit Verbrauchern (§ 13 BGB) wird kein Vertrag
geschlossen.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch
wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Abreden und der Rahmenvertrag
haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Begriffsbestimmungen
- Anwendung: die cloudbasierte Software „Aldor" in ihrem jeweiligen Funktionsumfang.
- SaaS: die Bereitstellung der Anwendung zur Nutzung über das Internet ohne Überlassung des
Programmcodes. - Kundendaten: alle vom Kunden oder seinen Nutzern in die Anwendung eingestellten Daten.
- Endkunde: natürliche Person, der gegenüber der Kunde Leistungen erbringt.
- Tenant: die logisch getrennte Mandanteninstanz des Kunden.
§ 3 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Rahmenvertrags/Auftragsformulars oder durch Bestätigung
einer Online-Bestellung durch den Anbieter zustande. Angebote des Anbieters sind freibleibend,
soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
§ 4 Leistungsumfang und Bereitstellung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Anwendung im jeweils vereinbarten Funktionsumfang
(Leistungsbeschreibung) über das Internet zur Verfügung und hält sie während der Vertragslaufzeit
in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Anwendung fortzuentwickeln, zu aktualisieren und an den Stand
der Technik sowie an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen, solange der vereinbarte
Funktionsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird.
(3) Hosting und Datenverarbeitung erfolgen ausschließlich in Rechenzentren in Deutschland.
Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums. Für die Internetverbindung des Kunden bis
zu diesem Punkt ist der Kunde verantwortlich.
§ 5 Verfügbarkeit, Wartung und Support
(1) Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der Anwendung von 99 % im Monatsmittel am
Übergabepunkt. Näheres regelt das SLA.
(2) Geplante Wartungsarbeiten werden möglichst in nutzungsschwache Zeiten gelegt und mit
angemessener Frist angekündigt; die hierfür erforderlichen Zeiten gelten nicht als
Nichtverfügbarkeit. Gleiches gilt für Störungen aufgrund höherer Gewalt oder aus dem
Verantwortungsbereich des Kunden oder Dritter.
(3) Support wird in dem im SLA geregelten Umfang und zu den dort genannten Zeiten erbracht.
§ 6 Nutzungsrechte und Nutzungsbeschränkungen
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht ausschließliche,
nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Anwendung im vertraglich
vereinbarten Umfang zu nutzen.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Anwendung zu vervielfältigen, zu bearbeiten,
zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), Dritten außerhalb des vereinbarten Nutzerkreises
zugänglich zu machen oder über den vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen, soweit nicht zwingende
gesetzliche Vorschriften dies gestatten.
(3) Der Kunde sichert Zugangsdaten gegen unbefugten Zugriff und informiert den Anbieter unverzüglich
bei Verdacht eines Missbrauchs.
§ 7 Verantwortlichkeit des Kunden für Inhalte und Daten
(1) Der Kunde ist für die von ihm und seinen Nutzern eingestellten Kundendaten sowie für deren
rechtmäßige Erhebung und Verarbeitung allein verantwortlich. Er stellt sicher, dass er zur
Verarbeitung berechtigt ist und etwaig erforderliche Einwilligungen vorliegen.
(2) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus rechtswidrigen
Kundendaten oder einer rechtswidrigen Nutzung der Anwendung durch den Kunden resultieren,
einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 8 Vergütung, Preisanpassung und Zahlungsverzug
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Auftragsformular/der Preisanlage und ist, soweit nicht anders
vereinbart, monatlich im Voraus fällig. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher
Umsatzsteuer.
(2) Der Anbieter kann die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Beginn einer
Verlängerungsperiode in angemessenem Umfang anpassen. Bei einer Erhöhung um mehr als 5 % steht dem
Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Erhöhung zu.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Nachfrist
berechtigt, die Leistung vorübergehend zu sperren. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben
unberührt.
(4) Nutzungsabhängige Vergütung (aktive Klienten). Die Vergütung besteht aus einer
Grundgebühr je Tarif, in der eine bestimmte Zahl aktiver Klienten enthalten ist, sowie einer
nutzungsabhängigen Vergütung je darüber hinausgehendem aktiven Klienten. Als aktiver Klient
eines Kalendermonats gilt jeder Klient, für den in diesem Monat mindestens ein abgeschlossener
Einsatz im System dokumentiert ist. Der Anbieter ermittelt die Zahl der aktiven Klienten
anhand der dokumentierten Einsätze; eine gesonderte Meldung durch den Kunden ist nicht
erforderlich.
(5) Jahres-Kontingent und Mehrverbrauch. Bei jährlicher Abrechnung bucht der Kunde im
Voraus ein Kontingent — eine für die Vertragslaufzeit zum vergünstigten Jahrespreis bezahlte
Zahl aktiver Klienten. Übersteigt die Zahl aktiver Klienten in einem Kalendermonat das
Kontingent, wird der Mehrverbrauch monatlich nachträglich zum regulären Monatspreis (ohne
Jahresrabatt) abgerechnet. Das Kontingent kann der Kunde jederzeit mit Wirkung für die
verbleibende Laufzeit erhöhen; die Mehrkosten werden anteilig berechnet. Eine Herabsetzung
des Kontingents ist nur zum Ende der jeweiligen Laufzeit möglich. Bleibt die tatsächliche
Zahl aktiver Klienten unter dem Kontingent, erfolgt keine Erstattung. Zur Verlängerung wird
das Kontingent unverändert fortgeführt, sofern der Kunde es nicht vorher anpasst.
§ 9 Gewährleistung
(1) Es gilt mietrechtliche Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. Der Kunde zeigt
Mängel unverzüglich in Textform an und unterstützt den Anbieter angemessen bei deren Eingrenzung.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss
vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Im Übrigen bleiben die
mietrechtlichen Gewährleistungsrechte unberührt.
(3) Ein Recht zur Minderung setzt voraus, dass der Kunde den Mangel angezeigt und dem Anbieter
angemessene Gelegenheit zur Beseitigung gegeben hat; eine Minderung erfolgt nicht durch
eigenmächtige Kürzung der laufenden Vergütung, sondern wird gesondert geltend gemacht. Das
gesetzliche Minderungsrecht als solches bleibt unberührt.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei Übernahme einer Garantie
sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist
die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach begrenzt auf die in den zwölf Monaten vor dem
schadensauslösenden Ereignis vom Kunden gezahlte Nettovergütung (Jahresvergütung); bei mehreren
Schadensfällen innerhalb eines Vertragsjahres gilt diese Grenze insgesamt.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der Absätze 1 bis 3 nur für den
Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung zur Wiederherstellung erforderlich
gewesen wäre.
(5) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch
zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 11 Datenschutz
(1) Verarbeitet der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, gilt der
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Der Kunde ist Verantwortlicher, der Anbieter
Auftragsverarbeiter.
(2) Soweit der Kunde oder von ihm eingesetzte Personen einer Schweigepflicht nach § 203 StGB
unterliegen, gelten ergänzend die Regelungen des Rahmenvertrags zur Wahrung von Berufsgeheimnissen.
§ 12 Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse – vertraulich, verwenden sie nur zu Vertragszwecken und
offenbaren sie Dritten nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich oder gesetzlich
vorgeschrieben ist. Die Pflicht besteht für drei Jahre nach Vertragsende fort.
§ 13 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen (z. B. Naturkatastrophen, Cyberangriffe auf Vorlieferanten, behördliche Maßnahmen, Ausfall
von Telekommunikationsnetzen), befreien den Anbieter für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Der
Anbieter informiert den Kunden unverzüglich.
§ 14 Laufzeit und Kündigung
Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Rahmenvertrag. Das Recht zur
außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen mindestens
der Textform.
§ 15 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an
geänderte Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung oder geänderte technische Rahmenbedingungen
erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
(2) Der Anbieter teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit.
Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen, gelten die Änderungen als genehmigt;
hierauf weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Bei Widerspruch besteht ein
Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Berlin.
(2) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.